Urteil Theodor Thieme Betten Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Theodor Thieme
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Theodor Thieme mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 3.11.1947 – Az. f 134 34 5815/20
Der Geschäftsführer Theodor Thieme ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 88 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Theodor Thieme, der zusammen mit seinem Bruder Sigward Fritsch Gesellschafter der Theodor Thieme Betten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 40 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 6.10.1980
Aktenzeichen: o 521 M2 3495/13
StuB 2006 , 28830